Okt 2011 / Aktuell
Die HPC hat mit sofortiger Wirkung die „Genehmigung für Vermittlungsgeschäfte gemäß § 50 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)“ erhalten. HPC ist berechtigt, gewerbsmäßig für Dritte die Verbringung von Abfällen im Sinne des § 3 KrW-/AbfG zu vermitteln.
Die Genehmigung ist erteilt worden für:
Abfallverbringungen zur Verwertung und zur Beseitigung; Abfallverbringungen als Transportvorgang alle Abfallarten der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) BGBl. 2001, Teil I, Nr. 65, Seite 3379 v. 12.12.2001 Verbringung von Abfällen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
Als verantwortliche Person ist Herr Markus Rothe benannt. Die Vermittlernummer lautet: AV 0000 139.